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Teilungsversteigerung abwenden
Wenn es zu einer Teilungsversteigerung - beantragt durch einen Miteigentümer - der Immobilie kommt, sind meist die Fronten sehr so verhärtet, dass es zu einer außergerichtlichen Einigung nur noch in wenigen Fällen kommt.
Wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen, kann es sehr wahrscheinlich sein, dass Sie durch die Teilungsversteigerung Ihr Zuhause verlieren.
Aber das muss nicht sein!
Schildern Sie uns Ihre Situation, und wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie weiterhin in Ihrem Zuhause bleiben.
Vereinbaren Sie unverbindlich einen (telefonischen) Beratungstermin mit uns!
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